Profil
Nach meinem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten
Augsburg, Lausanne (Schweiz) und München, absolvierte ich das
Referendariat am Landgericht München II und bin seit März
2001 als Rechtsanwältin zugelassen. Den Titel
„Fachanwältin für Familienrecht“ führe ich
seit Juni 2004. Im Dezember 2008 habe ich das Fortbildungszertifikat
der Bundesrechtsanwaltskammer „Qualität durch
Fortbildung“ erhalten.
Neben meiner Tätigkeit als Mitglied
bei der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des DeutschenAnwaltVereins,
bin ich Referentin am Münchner Frauenforum und halte Vorträge
zum Familienrecht.
Als Fachanwältin für
Familienrecht betreue ich insbesondere Ehepartner, die aufgrund ihrer
familiären Problemsituation individuelle, kompetente und
kostenorientierte Beratung benötigen. Um diesem Anspruch gerecht
zu werden, lege ich im Rahmen meiner Mandatsbearbeitung
größten Wert auf persönliche Betreuung.
Aufgrund meiner
schwerpunktmäßigen Beratung in familienrechtlichen
Angelegenheiten seit nunmehr über zehn Jahren und
meiner Qualifikation als Fachanwältin für Familienrecht
können sich meine Mandanten auf fundierte Kenntnisse im
familienrechtlichen Bereich verlassen. Neben der täglichen Praxis
gehören für mich Fortbildungen und die regelmäßige
Teilnahme an Fachseminaren zur Selbstverständlichkeit des
Anwaltsberufes. Darüber hinaus halte ich regelmäßig
Fachvorträge zum Familienrecht. Hierdurch wird die kompetente
Mandatsbearbeitung ohne unnötige Einarbeitungszeit unter Einbezug
der stets aktuellen Gesetzeslage gewährleistet.
Fortbildungsnachweise:
· Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer
· Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins
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