Profil



Nach meinem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Augsburg, Lausanne (Schweiz) und München, absolvierte ich das Referendariat am Landgericht München II und bin seit März 2001 als Rechtsanwältin zugelassen. Den Titel „Fachanwältin für Familienrecht“ führe ich seit Juni 2004. Im Dezember 2008 habe ich das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer „Qualität durch Fortbildung“ erhalten.

Neben meiner Tätigkeit als Mitglied bei der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des DeutschenAnwaltVereins, bin ich Referentin am Münchner Frauenforum und halte Vorträge zum Familienrecht.

Als Fachanwältin für Familienrecht betreue ich insbesondere Ehepartner, die aufgrund ihrer familiären Problemsituation individuelle, kompetente und kostenorientierte Beratung benötigen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, lege ich im Rahmen meiner Mandatsbearbeitung größten Wert auf persönliche Betreuung.

Aufgrund meiner schwerpunktmäßigen Beratung in familienrechtlichen Angelegenheiten seit nunmehr über zehn Jahren und meiner Qualifikation als Fachanwältin für Familienrecht können sich meine Mandanten auf fundierte Kenntnisse im familienrechtlichen Bereich verlassen. Neben der täglichen Praxis gehören für mich Fortbildungen und die regelmäßige Teilnahme an Fachseminaren zur Selbstverständlichkeit des Anwaltsberufes. Darüber hinaus halte ich regelmäßig Fachvorträge zum Familienrecht. Hierdurch wird die kompetente Mandatsbearbeitung ohne unnötige Einarbeitungszeit unter Einbezug der stets aktuellen Gesetzeslage gewährleistet.



Fortbildungsnachweise:

· Fortbildungszertifikat der   Bundesrechtsanwaltskammer

· Fortbildungsbescheinigung des Deutschen   Anwaltvereins