Meine Beratungsleistung erfolgt auf höchsten juristischem Niveau in allen auftretenden Rechtsfragen.
Leistung
Analyse komplexer Einkommensverhältnisse und Unternehmensbeteiligungen
Das Unterhaltsrecht ist eine der kompliziertesten und umstrittensten Rechtsmaterien.
Für die Geltendmachung / Abwehr von Unterhaltsansprüchen sind fundierte Kenntnisse zur Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens in Abgrenzung zum Steuerrecht erforderlich. Besonders herausfordernd ist die Unterhaltsermittlung bei Unternehmerehen. Die Komplexität der Beratung besteht hier insbesondere im Auflösen steuerlicher Konstrukte, um eine einzelfallbezogene unterhaltsrechtlich relevante Bewertung vornehmen zu können.
Ausgleichsanspruch aus Ehegatteninnengesellschaft
Die Gründung einer Ehegatteninnengesellschaft kann ausdrücklich, aber auch stillschweigend erfolgen. Eine konkludente Handlung, wie beispielsweise das gemeinsame Bauen eines Eigenheims, dessen Alleineigentümer ein Ehegatte ist, kann zur Gründung einer Ehegatteninnengesellschaft führen. Die Ehegatteninnengesellschaft kann auch entstehen, wenn der Geschäftsbetrieb auf den Namen eines Ehegatten lief, ohne dass ein entsprechender Gesellschaftsvertrag beide Ehegatten zu Inhabern des Geschäftes gemacht hat.
Im Falle einer Beendigung der Ehegatteninnengesellschaft z.B. durch die Ehescheidung, hat der nicht berücksichtigte Ehegatte einen Ausgleichsanspruch, unabhängig vom Güterstand (z.B. Zugewinn, Gütertrennung).
Begleitung bei Trennung und Ehescheidung
Trennung und Scheidung sind mit einer hohen emotionalen Belastung verbunden. Die Unkenntnis der hierfür geltenden rechtlichen Regelungen bringt zusätzliche Unsicherheiten mit sich. Der Trennungszeitpunkt kann erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben. Nehmen Sie deshalb rechtzeitig anwaltliche Beratung in Anspruch.
Erforderlich für eine Trennung im rechtlichen Sinne ist die Aufhebung der Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft und somit auch die Trennung von Tisch und Bett.
Die Ehescheidung kann erst nach Ablauf des Trennungsjahres ausgesprochen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ehescheidung schon vor Ablauf des Trennungsjahres beantragt werden.
Treffen Sie auch diese strategische Entscheidung gerne zusammen mit mir als Fachanwältin für Familienrecht.
In jedem Fall herrscht für die Einreichung des Scheidungsantrages bei Gericht Anwaltszwang. Unter bestimmten Voraussetzungen muss der andere Ehegatte nicht anwaltlich vor Gericht vertreten werden, wodurch Kosten gespart werden können.
Trennungsunterhalt
Mit der Trennung endet nicht automatisch die eheliche Solidargemeinschaft mit der Folge, dass die Eheleute weiterhin bis zur Scheidung füreinander einstehen müssen. Aus diesem Grund gewährt das Familienrecht dem wirtschaftlich schwächeren Ehepartner in der Übergangzeit ab der Trennung bis längstens zur rechtskräftigen Scheidung einen Anspruch auf Trennungsunterhalt, welcher sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen richtet. Abzustellen ist auf das unterhaltsrelevante bereinigte Nettoeinkommen beider Eheleute.
Achtung:
/ Trennungsunterhalt kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden.
/ Trennungsunterhalt kann unter Umständen verwirken.
/ Es gelten steuerliche Besonderheiten.
Gerne vereinbaren Sie mit mir als Fachanwältin für Familienrecht einen Besprechungstermin, um wirtschaftliche Nachteile in der Trennungszeit zu vermeiden.
Ehevertrag
Ein Ehevertrag ist ein vom Notar beurkundeter Vertrag zwischen Ehegatten, in dem Rechte und Pflichten während der Ehe und/oder für den Fall einer Scheidung festgelegt werden. Ein Ehevertrag kann vor der Heirat, aber auch noch während der Ehe geschlossen werden.
Aufgrund der Komplexität des geltenden Familienrechtes ist fachanwaltliche Beratung dringend empfehlenswert.
Eltern-/ Kind- Verhältnisse (Umgangs- und Sorgerecht)
Das Sorgerecht hat die angemessene Versorgung des Kindes zum Ziel, während das Umgangsrecht sich explizit auf den Umgangskontakt zwischen Kind und Elternteil bezieht.
Güterstandschaukel
Die Güterstandschaukel ist ein Mittel zur steueroptimierten Vermögensübertragung unter Ehegatten und bietet sich in Fällen an, in denen ein Ehegatte während der Ehezeit deutlich mehr Zugewinn erzielt hat als der andere Ehegatte. Von Gesetzes wegen findet bei der Zugewinngemeinschaft ein Ausgleich erst im Falle der Beendigung der Ehe durch Tod oder Scheidung statt. Soll dagegen eine steueroptimierte Vermögensübertragung ohne Beendigung der Ehe stattfinden, ist dies zunächst zwar durch eine Schenkung möglich. Wird der Schenkungsfreibetrag jedoch überschritten, so löst die Übertragung eines größeren Vermögens Schenkungssteuer aus. Dies kann durch den korrekten Einsatz der Güterstandsschaukel verhindert werden.
Außerdem kann durch die Güterstandsschaukel eine sofortige Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen erreicht werden.
Gütertrennung
Durch die notariell beurkundete Gütertrennung erfolgt eine vollständige Trennung des Vermögens beider Ehepartner, ohne dass es nach dem Ende der Ehe zu einem etwaigen Zugewinnausgleich kommt.
Achtung:
Die Gütertrennung hat weitreichende erbrechtliche und ggf. steuerliche Folgen.
Haushaltsauseinandersetzung
Haushaltsgegenstände, die für den gemeinsamen Haushalt angeschafft wurden und daher im Miteigentum der Ehepartner stehen, kann jeder Ehepartner nach der Scheidung vom anderen heraus und übereignet verlangen, wenn er auf die Nutzung der Gegenstände mehr angewiesen ist als der andere Ehepartner und dies der Billigkeit entspricht.
Bei Uneinigkeit der Ehepartner entscheidet das Gericht.
Übrigens:
/ Die Haushaltsauseinandersetzung ist an Fristen gebunden.
/ Ein PKW kann als Haushaltsgut angesehen werden, wenn er hauptsächlich für die privaten Zwecke der Familie genutzt wird.
Immobilien- /Vermögensauseinandersetzung
Die Vermögensauseinandersetzung betrifft das gemeinschaftlich erworbene Vermögen in der Ehe.
Dies gilt unabhängig vom Güterstand (Zugewinngemeinschaft / Gütertrennung).
Achtung:
/ Veräußert ein Ehegatte im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung anlässlich der Ehescheidung seinen Miteigentumsanteil an dem gemeinsamen Einfamilienhaus an den früheren Ehepartner, kann der Immobilienverkauf als privates Veräußerungsgeschäft der Besteuerung unterfallen. Der Zeitpunkt des Auszuges kann hierbei eine entscheidende Rolle spielen! Nehmen Sie daher rechtzeitig anwaltliche Beratung in Anspruch.
/ Wenn keine Einigung zwischen den Eheleuten über den Verkauf der im Miteigentum stehenden Immobilie möglich ist, kann jeder Ehegatte unabhängig von der Größe seines Miteigentumsanteils an der Immobilie die Teilungsversteigerung beim Vollstreckungsgericht beantragen.
Kindesunterhalt
Es ist zwischen Unterhalt minderjähriger und volljähriger Kinder zu unterscheiden.
Zur Festlegung der Unterhaltshöhe wird auf die sogenannte „Düsseldorfer Tabelle“ abgestellt, die regelmäßig angepasst wird.
Nachehelicher Unterhalt
Der nacheheliche Unterhalt ist die Leistung, die ein bedürftiger Ehepartner bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nach rechtskräftiger Scheidung erhält. Selbst wenn ein bedürftiger Ehegatte Anspruch auf Trennungsunterhalt hat, bedeutet dies nicht, dass ihm gleichzeitig dem Grunde nach Anspruch auf nachehelichen Unterhalt zusteht. Bei der Berechnung der Höhe des Unterhaltes ist auf die unterhaltsrelevanten bereinigten Einkommensverhältnisse beider Eheleute, den eheprägenden Bedarf sowie das Vorliegen ehebedingter Nachteile abzustellen.
Anders als beim Trennungsunterhalt kann es schwierig sein, die Dauer des nachehelichen Unterhalts zu bestimmen. Die Dauer des nachehelichen Unterhalts ist von individuellen Faktoren abhängig.
Aufgrund der exorbitanten wirtschaftlichen Bedeutung des nachehelichen Unterhaltes sollte unbedingt anwaltliche Beratung eingeholt werden.
Übrigens:
Nacheheliche Unterhaltsleistungen können bis zu einer bestimmten Höhe einkommensteuerrechtlich als Sonderausgabe oder alternativ als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Nichteheliche Lebenspartnerschaft | Partnerschaftsvertrag
Die nichteheliche Lebensgemeinschaft weist zwar weitgehende Ähnlichkeit mit der Ehe auf, unterscheidet sich von dieser jedoch dadurch, dass es ihr an der für die Ehe erforderlichen Form mangelt. Anders als in der Ehe wird die gegenseitige Solidarität nur faktisch gelebt, aber rechtlich nicht geschuldet.
Das deutsche Familienrecht regelt in weiten Teilen nur die rechtlichen Verhältnisse zwischen Eheleuten. Gerade vermögens- und unterhaltsrechtliche Ansprüche setzen oftmals das Bestehen einer Ehe voraus. Für Paare, die nicht miteinander verheiratet sind, existieren derartige gesetzliche Regelung hingegen nicht. Es besteht also zu ihrer Absicherung ein erhöhter Handlungsbedarf. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Kinder aus der Beziehung hervorgegangen sind, innerhalb der Beziehung gemeinsame Vermögenswerte geschaffen werden oder ein Partner im Unternehmen des anderen tätig ist.
Ein Partnerschaftsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen unverheirateten Partnern, mit der sie alle wesentlichen Aspekte ihres Zusammenlebens sowie für den Fall der Beendigung ihrer Beziehung individuell, einvernehmlich und verbindlich regeln können. Die Beziehung bekommt so eine sichere und belastbare rechtliche Grundlage.
Nicht verheiratete Paare sollten unbedingt -mangels gesetzlicher Regelung- anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.
Regelung zur Ehewohnung
Die Ehewohnung ist der Wohnraum, in dem beide Ehegatten ihren gemeinsamen Lebensmittelpunkt haben, ohne Rücksicht darauf, wem der Wohnraum gehört oder wer den Mietvertrag unterzeichnet hat. Im Streitfall entscheidet ein Gericht, ob einem Ehegatten die Ehewohnung nach der Trennung zur alleinigen Nutzung zugewiesen wird.
Vorsicht:
Der übereilte Auszug kann weitreichende Folgen haben.
Teilungsversteigerung
Eheleute sind häufig Miteigentümer einer Immobilie. Weigert sich ein Miteigentümer dem Verkauf der Immobilie zuzustimmen, so kann der andere Ehegatte eine Teilungsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Die erfolgreiche Teilungsversteigerung erfordert eine von Anfang an durchdachte Strategie und strukturierte Vorbereitung. Zur Verhinderung einer Teilungsversteigerung stehen zwar verschiedene Optionen zur Verfügung. Dies erfordert jedoch fundiertes juristisches Fachwissen.
Das Teilungsversteigerungsverfahren kann ein taugliches Druckmittel im Rahmen von Vergleichsverhandlungen sein, birgt jedoch auch das Risiko, die Immobilie deutlich unter Wert veräußern zu müssen.
Aufgrund der Komplexität des Verfahrens, ist es dringend zu empfehlen, frühzeitig anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Testament
Ein Testament regelt den letzten Willen eines Erblassers. Ein Testament setzt die gesetzliche Erbfolge außer Kraft. Pflichtteilsansprüche bleiben vom Testament unberührt.
Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Eine Trennungsvereinbarung ist ein Ehevertrag zwischen Ehegatten, der Rechte und Pflichten für den Zeitraum ab der Trennung der Beteiligten bis zur rechtskräftigen Ehescheidung regelt.
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Ehevertrag, der die Rechte und Pflichten der Beteiligten ab Rechtskraft der Ehescheidung regelt. Mit Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen einigen sich die Eheleute im Vorfeld, ggf. während des gerichtlichen Scheidungsverfahrens. Hierdurch kann das Scheidungsverfahren deutlich beschleunigt werden. Auch die Kosten reduzieren sich.
Lassen Sie sich gerne durch mich als Fachanwältin für Familienrecht beraten, um unerwünschte finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Versorgungsausgleich / Rentenausgleich
Beim Versorgungsausgleich handelt es sich um den Ausgleich von Rentenanwartschaften, die während der Ehezeit von beiden Eheleuten erwirtschaftet wurden.
Aufgrund anfallender Teilungskosten ist im konkreten Einzelfall zu prüfen, ob der (teilweise) Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleiches wirtschaftlich sinnvoll ist.
Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung
In der Patientenverfügung wird geregelt, welche ärztlichen Maßnahmen Sie zu Ihrer medizinischen Versorgung wünschen und welche Sie ablehnen. So üben Sie vorab Ihr Selbstbestimmungsrecht für den Fall aus, dass Sie bei einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall Ihren Willen nicht mehr äußern können.
Mit einer Vorsorgevollmacht erteilen Sie einer Vertrauensperson die Vollmacht, alle sogenannten rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten zu erledigen, wenn Sie nicht mehr selbst dazu in der Lage sind. Dabei können Sie den Aufgabenkreis des Bevollmächtigten entweder genau definieren und damit einschränken oder ihn aber auch “zur Vertretung in allen Angelegenheiten” einsetzen, was einer Generalvollmacht gleichkommt.
Ein Bevollmächtigter, der mit einer wirksamen Generalvollmacht ausgestattet ist, verwaltet das gesamte Vermögen, er hat Zugriff auf Bankkonten, kann Grundstücksgeschäfte abwickeln, über Vermietung oder Kündigung von Mietverträgen, etc. pp entscheiden. Ferner entscheidet er über Fragen der Gesundheitssorge. Dazu gehört auch das Durchsetzen einer Patientenverfügung.
Suchen Sie die bevollmächtigte Vertrauensperson sehr sorgfältig aus!
Zugewinn
Wenn Eheleute nicht durch einen notariellen Ehevertrag eine andere Vereinbarung treffen, gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Beim Zugewinnausgleich wird das Vermögen beider Eheleute bei Beginn und zum Ende des Güterstandes miteinander verglichen. Der Ehepartner, der während der Ehe mehr Vermögen hinzuerworben hat als der andere, muss den Vermögensunterschied zur Hälfte ausgleichen. Der Ausgleich erfolgt grundsätzlich durch Geldzahlung.
Vorsicht:
/ Die Zugewinngemeinschaft verändert nicht Eigentumsverhältnisse.
/ Die Zugewinngemeinschaft bewirkt keine Mithaftung bei Darlehnsverbindlichkeiten des anderen Ehegatten.
Durch Abschluss eines notariellen Ehevertrages kann der Zugewinnausgleich im Einzelfall modifiziert vereinbart werden, um individuellen Bedürfnissen Rechnung zu tragen.
Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft kann im Rahmen einer Güterstandsschaukel als Mittel zur steueroptimierten Vermögensübertragungen unter Ehegatten genutzt werden.
Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft lässt insbesondere bei guten Vermögensverhältnissen weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten zu. Dieses Potenzial birgt jedoch auch erhebliche Risiken.
Die entsprechende Beratung sollte daher unbedingt durch einen erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht durchgeführt werden.
Strategie
Zur Durchsetzung Ihrer materiellen Ansprüche biete ich verschiedene
Vorgehensweisen an:
- Beratung
- Prüfung und Konzeption von Verträgen
- Außergerichtliches Verhandeln
- Gerichtliche Durchsetzung
Mediation
Mediation ist ein außergerichtliches, vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem die Parteien mithilfe eines Mediators freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. Der Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt.
Als Mediatorin ist es meine Aufgabe, die Gespräche zielorientiert zu leiten, damit eine konstruktive und kooperative Kommunikation möglich wird mit dem Ziel, den Konflikt einer einvernehmlichen Lösung zuzuführen, die die Interessen und Bedürfnisse beider Konfliktparteien befriedigt.
Vorteile
- Konstruktive Zusammenarbeit
- Beachtung der persönlichen Interessen und Belange aller Beteiligten
- Wertschätzung
- Kinder werden im Blick behalten
- Professionelle Unterstützung in rechtlicher, wirtschaftlicher und persönlicher Hinsicht
- Vermeidung langwieriger Gerichtstreitigkeiten
- Abschluss einer rechtsverbindlichen Vereinbarung
kompetent.
Lösungsorientiert.
Durchsetzungsstark.
„Ich begleite Sie gerne.“